Auf die Unterscheidung zwischen weiblichen und männlichen Personenbezeichnungen wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit bewusst verzichtet.
a) Allen Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden Bedingungen, insbesondere Liefer- und Zahlungsbedingungen, zugrunde.
b) Mit der Annahme eines Angebots erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
c) Von diesen AGB abweichenden Bedingungen werden nur anerkannt, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
a) Aufträge werden durch die Auftragsbestätigung von Jan Linzmaier 3D-Druck verbindlich. Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren.
b) Alle Angebote sind freibleibend, soweit diese nicht als Festangebote bezeichnet sind.
c) Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird, sofern diese dem Kunden schon bei einem früheren Auftrag zugegangen sind.
d) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
a) Preise gelten ab Werk ausschließlich Versand- und Verpackungskosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b) Bei Anschlussaufträgen sind vorhergehende Preise nicht bindend.
c) Nach §9 Abs.1 UstG werden zu den Preisen keine Umsatzsteuern ausgewiesen.
a) Lieferfristen beginnen nach Erhalt aller für einen Auftrag relevanten Unterlagen, soweit Lieferfristen vereinbart wurden.
b) Falls keine Lieferfrist vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung nach Auftragslage und Eigenbelieferung.
c) Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Lieferbereitschaft besteht, die Lieferung aber aus versandtechnischen Gründen ohne Verschulden von Jan Linzmaier 3D-Druck, nicht möglich ist.
d) Sollten Lieferfristen von Jan Linzmaier 3D-Druck aus eigenem Verschulden nicht eingehalten werden, ist der Kunde nach einer angemessenen Nachfrist dazu berechtigt eine Verzugsentschädigung zu fordern, oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese Verzugsentschädigung ist auf 1% pro Woche, jedoch insgesamt maximal 5%, des nicht erhaltenen Teilewerts, oder der nicht erbrachten Dienstleistung begrenzt.
e) Da alle Teile kundenspezifisch hergestellt werden, besteht eine Abnahmepflicht des Kunden für alle fertigen, oder in Fertigung befindlichen kundenspezifischen Teile.
f) Rücknahmen von kundenspezifischen Teilen sind ausgeschlossen.
g) Beinhaltet ein Auftrag von Jan Linzmaier 3D-Druck zu erbringende Konstruktionsleistungen, so ist der Kunde bei Stornierung eines Auftrags, für bereits erbrachte Konstruktionsleistungen zahlungspflichtig. Auf Verlangen kann dem Kunden der dann bestehende Konstruktionsstand herausgegeben werden, sofern dessen Herausgabe von vorne herein Bestandteil des stornierten Auftrags war.
h) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Jan Linzmaier 3D-Druck berechtigt, den Jan Linzmaier 3D-Druck insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Das Risiko eines Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung lieferbereiter Teile geht mit Erklärung der Lieferbereitschaft, spätesten jedoch, wenn der Kunde in Annahmebezug gerät, auf diesen über.
a) Beinhaltet der Auftrag Fertigungsleistungen nach Konstruktionsunterlagen des Kunden, so ist der Kunde dazu verpflichtet ein Muster pro Typ abzunehmen und zu bezahlen. Das Muster dient der Ermittlung der Fertigbarkeit der Kundenkonstruktion mit dem gewählten Fertigungsverfahren. Weitere Teile können nach Freigabe des Musters geliefert werden.
b) Gelieferte Muster gelten 14 Tage nach Zugang als freigegeben
a) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der jeweiligen Rechnung genannte Konto zu erfolgen
b) Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. nach diesem Zeitraum gerät der Kunde in Verzug.
c) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Stand: 09.11.2020